Auslober:
Kracke Haus Dienstleistungszentrum, Hindenburgstrasse 24, 27616 Beverstedt, vertreten durch die Unternehmen:
idp architekten ,Büro für Städtebau, Architektur &
Innenarchitektur
TITEC EDV Service
Dr. Schmel & Partner GbR, Rechtsanwälte
Wettbewerbsaufgabe:
Ziel des Wettbewerbs ist es, die inhaltliche
Auseinandersetzung mit alten, möglichst
historischen Gebäuden, wie z.B. verlassenen Resthöfen, Scheunen, Mühlen, aber
auch registrierten Denkmälern des Landkreises Cuxhaven zu fördern und Ihren
Stellenwert in unserer modernen und immer mehr von Computern gesteuerten
Gesellschaft zu hinterfragen und hierbei neue Wege und Ideen zu finden, um
diese Gebäude im Kontrast zu Ihrer Umgebung zukünftig besser in unser tägliches
Leben einzubeziehen, soll auf kreative Weise dargestellt werden.
Der Umgang mit dem Thema soll als Einzel-, Gruppen- oder
Klassenarbeit erfolgen und sich zu einer der folgenden Beitragskategorien
zuordnen lassen:
-
Zeichnungen, Plastiken, Skulpturen
-
Internet, Computergrafik
-
Video & Film
-
Musik
-
Text & Literatur
Material und Größe der Arbeit:
Die Materialien mit denen gearbeitet wird, sind m.E.
freigestellt, die Mittel in Format und Proportion nicht festgelegt. Die Größe
der Arbeit sollte ein Format und Volumen von 1m x1m x 2m nicht übersteigen und
nicht schwerer als 20Kg sein. Es dürfen keine gesundheitsgefährdenden oder
vergänglichen Stoffe, Materialien, Lebensmittel o.ä. verarbeitet werden.
Wettbewerbsart:
Einstufiger, begrenzt offener, anonymer Ideenwettbewerb.
Zulassungsbereich: Landkreis Cuxhaven des Bundeslandes
Niedersachsen
Wettbewerbssprache: Deutsch und Englisch
Teilnahmeberechtigung:
Der Zulassungsbereich umfasst den Landkreis Cuxhaven des
Bundeslandes Niedersachsen. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10. Die Arbeiten sind als Einzel-, Gruppen-
oder Klassenarbeit zu verfassen. Arbeitsgemeinschaften können gebildet werden,
setzen jedoch die Teilnahmeberechtigung jedes einzelnen Teilnehmers voraus.
Beurteilungskriterien:
Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind
u.a.
-
Kreativer Umgang mit der Aufgabenstellung
-
Berücksichtigung des Leitbildes
-
Beispielcharakter und Innovationsgehalt der Arbeit
Wettbewerbsbedingungen:
Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird dem Auslober das Recht zur kostenfreien Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der eingesandten Arbeit abgetreten. Dies gilt auch für solche Veröffentlichungen, die mit der Präsentation der Wettbewerbsergebnisse im Zusammenhang stehen, so z.B. Veröffentlichungen auf Ausstellungen und in begleitenden Publikationen und anderen Drucksachen. Der Teilnehmer räumt dem Auslober ebenso das Recht an der kostenfreien Veröffentlichung der eingesandten Arbeit durch die Presse ein.
Mit der Unterschrift der Teilnehmererklärung erkennt der/die Teilnehmer/in bzw.
die Erziehungsberechtigten die genannten Wettbewerbsbedingungen
rechtsverbindlich an. Durch die Unterschrift wird ferner bestätigt, dass die
eingesandte Arbeit ohne fremde Hilfe und nach eigenen Ideen angefertigt wurde.
Außerdem erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten die
Entscheidung der Juroren an.
Preise:
Wettbewerbssummen inkl. 16% MwSt.: 500€
1. Preis 200€
2. Preis 100
€
3. Preis 50
€
Anerkennungen: insgesamt Sachpreise im Wert von
150€.
Termine:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: ab
05.04.2002,
Rückfragen an den Auslober: bis zum 15.05.2002
Abgabe der Arbeiten: 15.09.2002,
Preisverleihung: 15.10.2002,
Ausstellung der Arbeiten im Kracke Haus:
15.10.-15.11.2002
Jury:
Dipl. Ing. (TU) Architekt Ingo Da Pieve, idp architekten;
Dipl. Ing. Harald L. Tienken, TITEC EDV Service; Torben Meyer,
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmel & Partner GbR; Gisela Klefer,
Bezirksregierung Lüneburg; Hans-Günther Rebien, Samtgemeindedirektor Beverstedt
Ansprechpartner:
idp architekten
Hindenburgstrasse 24
27616 Beverstedt
Internet: http://www.idp-online.de/pages/wettbewerb.htm
e-mail: info@idp-online.de
Auskunft erteilt: Herr Da Pieve (Telefon 04747-931620
Telefax 931619)
Begleitung:
Bund Deutscher Architekten BDA, Bezirksregierung Lüneburg
1. Hintergrund
Die
Expansion der Siedlungen, insbesondere der Städte, hat die Lebensverhältnisse
der Menschen tiefgreifend verändert. Qualitätsgewinne und Erleichterungen durch
technische Fortschritte auf der einen Seite gehen einher mit Problemen in der
Folge wachsender Umweltbelastungen und zunehmender Bevölkerungsdichte. Mehr als
die Hälfte der Menschheit wohnt, lebt, arbeitet in Städten. Städte sind
Drehscheibe des technologischen und sozialen Wandels, Zentren des Konsums, aber
auch der Armut. In den Städten entwickeln sich neue Kultur-, Kunst- und
Lebensstile; Stadt als Umweltraum wird zur prägenden Erfahrung für die Mehrheit
der Menschen - und das in Zeiten, in denen der rasante gesellschaftliche Wandel
die Städte selber und in der Folge auch die ländlichen Räume tiefgreifend
verändert.
Wie können Städte und Siedlungen lebenswert gestaltet werden? Wie sehen
verantwortungsvolle und intelligente städtebauliche Konzepte aus? An welchen
Leitbildern und Grundsätzen soll sich die Weiterentwicklung der Städte und Siedlungen
orientieren? Was bedeutet zu Beginn des 21. Jahrhunderts menschenwürdiges
Wohnen? Wie können Konfliktfälle zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen bzw.
zwischen Ansprüchen auf uneingeschränkte persönliche Gestaltungsfreiräume auf
der einen und Gemeinwohlorientierung und Zukunftssicherung auf der anderen
Seite gelöst werden?
Diese und ähnliche Fragen der Siedlungsentwicklung und Wohnraumgestaltung
gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen - wobei sich die
Aufgabenschwerpunkte und Gewichtungen in den industriellen Ballungszentren
deutlich unterscheiden von denen in den Ländern der Dritten Welt.
Mit der AGENDA 21, dem Schlussdokument der UN-Konferenz für Umwelt und
Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben sich fast 180 Staaten der Erde auf ein
Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert verständigt, in dessen Mittelpunkt das
Leitziel "sustainable development" ("nachhaltige
Entwicklung") steht. Seither bestimmt das Wort "sustainability"
nicht nur die umwelt- und entwicklungspolitische Diskussion. Die deutschen
Übersetzungen reichen von "Nachhaltigkeit" bis zu
"Dauerhaftigkeit" der Entwicklung.
Mit der AGENDA 21 formuliert die Völkergemeinschaft eine Zukunftsvision, die
zugleich ein Umsetzungsprogramm ist: Soziale Gerechtigkeit, umweltverträgliches
Wirtschaften, demokratische Mitsprache und Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger sowie internationale Zusammenarbeit stehen im Mittelpunkt.
Ausgehend von dem im Brundtland-Bericht hervorgehobenen Handlungsprinzip
"Sustainable development meets the needs of
the present without compromising the ability of future generations to meet
their own needs"
lässt
sich der Anspruch ableiten, die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl von Menschen
heute und in Zukunft befriedigen zu können und gleichzeitig eine auf Dauer für
alle unter menschenwürdigen, sicheren Verhältnissen bewohnbare Erde zu
erhalten. Darin sind vielfältige ökonomische, ökologische, demographische,
soziale und kulturelle Problemdimensionen enthalten, die ein globales,
regionales, lokales und zugleich in die Zukunft gerichtetes Handeln erfordern.
Im Kapitel 7 der AGENDA 21 ("Förderung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung") geht es u.a. um die Schaffung angemessener
Unterkünfte für alle Menschen, um die Verbesserung des Siedlungswesens durch
neue innovative Planungsstrategien, ein verbessertes städtisches Management,
das sich u.a. um die Beseitigung von Armut und die Schaffung von Arbeitsplätzen
bemüht, um die Förderung nachhaltiger Flächennutzungsplanung und
Flächenbewirtschaftung, die Bereitstellung von Umweltschutzinfrastrukturen, die
Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in
Städten und Gemeinden sowie um die Förderung umweltverträglichen Bauens.
In der Folge der Rio-Konferenz von 1992 wurde auf den Weltkonferenzen der
Vereinten Nationen HABITAT II in Istanbul (1996) und URBAN 21 in Berlin (2000)
Fragen der Zukunft der Städte thematisiert.
2. Leitbilder
Leitbilder
des Wettbewerbs sind u.a.:
1. Flächenverbrauch reduzieren, kurze Wege schaffen!
Durch Nachverdichtung vorhandener Siedlungsstrukturen und die Wiedernutzung von
Brachen oder Konversionsflächen, durch die Mischung von unterschiedlichen
Nutzungen und eine verträgliche Dichte wird diesem Handlungsfeld am ehesten
entsprochen.
2. Landschaft erhalten, pflegen und entwickeln; Freiräume schaffen!
Hierzu gehört der schonende Umgang mit erhaltenswerten Naturpotenzialen
innerhalb des Siedlungsbereiches, wie auch die Berücksichtigung von
Neupflanzungen und Grün- und Erholungsflächen in der Planung.
3. Energie sparen; Klima schützen!
Die Durchgrünung der Siedlung hat wesentlichen Einfluss auf das Stadtklima.
Darüber hinaus sind Kaltluftschneisen, Frischluftzonen, die Hanglagen, Himmels-
und Hauptwindrichtung zu berücksichtigen. Der Gesamtenergieverbrauch kann durch
die Nutzung von regenerativen Energien, die Energieversorgung der Siedlungen
durch Blockheizkraftwerke bzw. Nah- und Fernwärmenetze und hohe
Wärmedämmeigenschaften der Gebäude deutlich vermindert werden.
4. Verkehrswege und Verkehrsaufwand reduzieren; Lärmbelastungen
vermeiden!
Diesem Handlungsziel wird am ehesten entsprochen, wenn durch die
Siedlungsplanung Anreize geschaffen werden, auf die Benutzung des Autos
weitgehend zu verzichten, in dem die Siedlung an den schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angeschlossen ist und attraktive
Flächen für Fußgänger und Radfahrer vorhanden sind.
5. Wasser sparen, sinnvoll verwenden!
Die gezielte gestalterische Einbindung des Elementes Wasser in die
Siedlungsplanung bereichert die sinnliche Wahrnehmung des Menschen und trägt
damit wesentlich zu seinem Wohlbefinden in der Stadt bei. Die Versickerung des
Niederschlagswassers dezentral auf einzelnen Grundstücken oder zentral auf
Gemeinschaftsflächen ist ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig. Gemeindliche
Satzungen oder die Festsetzungen in den Bebauungsplänen schaffen hierfür die
rechtlichen Voraussetzungen. Regenwasser kann außerdem nach einer
Zwischenspeicherung für die Toilettenspülung, Waschmaschine und die
Gartenbewässerung verwendet werden.
6. Abfall vermeiden, verwerten, entsorgen!
Anzustreben sind u.a. gemeindliche Abfallkonzepte, die von den Benutzerinnen
und Benutzern akzeptiert und mitgetragen werden und zum getrennten Sammeln der
Wertstoffe anregen.
7. Boden gesund erhalten!
Der Schutz des Bodens erfolgt vorrangig durch sparsame und schonende Nutzung.
Die Kommunen können durch eigene Bodenschutzprogramme und durch
Entsiegelungskonzepte wesentlich zum Bodenschutz in der Siedlungsplanung
beitragen.
8. Luftqualität verbessern!
Frischer Wind ist in der Stadt gefragt. Qualitätsverbessernde Maßnahmen bei der
Siedlungsplanung sind die Verwendung von Fernwärme, die Planung von
Blockheizkraftwerken, die Anlage von Grünflächen, begrünten Dächern und Wänden,
die Berücksichtigung von Frischluftbahnen in der Stadt und die Reduzierung des
Kraftfahrzeugverkehrs.
9. Wirtschaftskraft stärken; lokale Besonderheiten hervorheben!
Alle angestrebten nachhaltigen, umweltgerechten, dauerhaften und
zukunftsfähigen Maßnahmen in der Stadtplanung können nicht greifen, wenn ihre
Umsetzung wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Wünschenswert sind neue
Kooperationsformen zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der
Umweltverwaltung und Gewerbetreibenden, Investoren sowie Ansiedlungswilligen.
Ökologische Stadtqualität kann Standortfaktor für Handel, Gewerbe und
Dienstleistungen sein, vorwiegend wenn der Erhalt von kulturellen und
regionalen Besonderheiten beachtet wird.
10. Soziale Belange berücksichtigen; Betroffene einbeziehen!
Nachhaltige Siedlungsplanung soll bezahlbaren und nutzungsgerechten Wohnraum
sichern. Eine soziale Mischung im Wohnquartier bzw. ein
generationsübergreifendes Wohnen ist anzustreben; die Interessen der Frauen
sind gezielt zu berücksichtigen. Die Betroffenen sind während der Planung über
die beabsichtigten Ziele und Inhalte zu informieren sowie durch Dialogprozesse
einzubeziehen.
Auszug
aus der Publikation "Nachhaltigkeit im Städtebau Sustainable Urban
Development", hrsg. vom Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit
und Soziales, Hannover 2000.
3. Kracke Haus
Im Frühjahr 2000 wurde in Beverstedt das
Dienstleistungszentrum „Kracke-Haus“ eröffnet. Fünf Unternehmen unterhalten
hier Büros. Das Kracke-Haus ist für die Beverstedter ein „Kultobjekt“.
Der Chirurg Johann Wilhelm Kracke und seine Ehefrau Agnes
Dorothea, geb. von Goeben kamen 1790 nach Beverstedt. Sie war eine Schwester
des Majors von Goeben, der damals das Rittergut Osterndorf im Besitz hatte. Er
erbaute 1817 für sich und seinen Sohn Ludwig Wilhelm Kracke ein Bauernhaus an
der Friedhofstrasse. Ludwig Wilhelm Kracke verkaufte dieses 1855 und baute im
selben Jahre das „Kracke Haus“ in der Hindenburgstrasse. 1876 starb Ludwig
Wilhelm Kracke im Alter von 80 Jahren. Wilhelm Kracke war in der Landwirtschaft
tätig. Die Fuhrwerkerei war schwer und durch einen Unfall zog er sich eine
unheilbare Krankheit zu. Im Jahre 1891 starb er im Alter von 54 Jahren. Der
älteste Sohn war 20 Jahre, die jüngste Tochter 2 Jahre. Seine Ehefrau war nicht
in der Lage die Landwirtschaft fortzusetzen. Der größte Teil der Ländereien
wurde verpachtet, zum Teil auch verkauft.
Am 1. September 1895 feierte man in Beverstedt die 25.
Wiederkehr des Tages von Sedan, an dem der König von Preußen im Kriege
1870-1871 den Kaiser Napoleon III bei Sedan gefangengenommen hatte. Mit einem
großen Fackelzug wurde dieser Tag gefeiert. Kinder Hatten nicht verbrannte
Fackeln gefunden und mit diesen gespielt. Am 3. September nachmittags um 15.00
Uhr stand das große Bauernhaus der Familie Wilhelm Kracke in Flammen. Aus dem
Inventar wurde nur wenig gerettet – u.a. eine aus London stammende Standuhr aus
dem Jahr 1756.
Das heutige Gebäude wurde im Jahr 1897 neu errichtet und
diente der landwirtschaftlichen Nutzung. In den 1990er Jahren war das Gebäude
trotz seines mittlerweile wirksam gewordenen Denkmalschutzes wegen starker
Verwahrlosung vom Abriss bedroht, bis sich ein Wachholzer des Gebäudes durch
Kauf und Sanierung angenommen hat.
Heute beherrscht es wieder wie früher den Ortsausgang an der
Landesstrasse 134 in Richtung Stubben.
4. Historische Beispiele
Anhand von historischen Beispielen innerhalb der
Samtgemeinde Beverstedt soll aufgezeigt werden, welche Art von Gebäude im Sinne
des Leitbildes und der Wettbewerbsaufgabe bearbeitet werden könnte. Diese Auswahl stellt ausdrücklich keine
verbindliche Vorgabe dar, sondern soll ein Anhaltspunkt im Zusammenhang der
Wettbewerbsaufgabe sein. Selbstverständlich können die Vorschläge jedoch in
einer Arbeit untersucht und behandelt werden: