Auslober:

Kracke Haus Dienstleistungszentrum, Hindenburgstrasse 24, 27616 Beverstedt, vertreten durch die Unternehmen:

idp architekten ,Büro für Städtebau, Architektur & Innenarchitektur

TITEC EDV Service

Dr. Schmel & Partner GbR, Rechtsanwälte

 

Wettbewerbsaufgabe:

Ziel des Wettbewerbs ist es, die inhaltliche Auseinandersetzung  mit alten, möglichst historischen Gebäuden, wie z.B. verlassenen Resthöfen, Scheunen, Mühlen, aber auch registrierten Denkmälern des Landkreises Cuxhaven zu fördern und Ihren Stellenwert in unserer modernen und immer mehr von Computern gesteuerten Gesellschaft zu hinterfragen und hierbei neue Wege und Ideen zu finden, um diese Gebäude im Kontrast zu Ihrer Umgebung zukünftig besser in unser tägliches Leben einzubeziehen, soll auf kreative Weise dargestellt werden.

 

Der Umgang mit dem Thema soll als Einzel-, Gruppen- oder Klassenarbeit erfolgen und sich zu einer der folgenden Beitragskategorien zuordnen lassen:

 

-          Zeichnungen, Plastiken, Skulpturen

-          Internet, Computergrafik

-          Video & Film

-          Musik

-          Text & Literatur

 

 

Material und Größe der Arbeit:

Die Materialien mit denen gearbeitet wird, sind m.E. freigestellt, die Mittel in Format und Proportion nicht festgelegt. Die Größe der Arbeit sollte ein Format und Volumen von 1m x1m x 2m nicht übersteigen und nicht schwerer als 20Kg sein. Es dürfen keine gesundheitsgefährdenden oder vergänglichen Stoffe, Materialien, Lebensmittel o.ä. verarbeitet werden.

 

 

Wettbewerbsart:

Einstufiger, begrenzt offener, anonymer Ideenwettbewerb.

Zulassungsbereich: Landkreis Cuxhaven des Bundeslandes Niedersachsen

Wettbewerbssprache: Deutsch und Englisch

 

Teilnahmeberechtigung:

Der Zulassungsbereich umfasst den Landkreis Cuxhaven des Bundeslandes Niedersachsen. Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10. Die Arbeiten sind als Einzel-, Gruppen- oder Klassenarbeit zu verfassen. Arbeitsgemeinschaften können gebildet werden, setzen jedoch die Teilnahmeberechtigung jedes einzelnen Teilnehmers voraus.

 

 

Beurteilungskriterien:

Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind u.a.

-          Kreativer Umgang mit der Aufgabenstellung

-          Berücksichtigung des Leitbildes

-          Beispielcharakter und Innovationsgehalt der Arbeit

 

Wettbewerbsbedingungen:

Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird dem Auslober das Recht zur kostenfreien Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der eingesandten Arbeit abgetreten. Dies gilt auch für solche Veröffentlichungen, die mit der Präsentation der Wettbewerbsergebnisse im Zusammenhang stehen, so z.B. Veröffentlichungen auf Ausstellungen und in begleitenden Publikationen und anderen Drucksachen. Der Teilnehmer räumt dem Auslober ebenso das Recht an der kostenfreien Veröffentlichung der eingesandten Arbeit durch die Presse ein.


Mit der Unterschrift der Teilnehmererklärung erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten die genannten Wettbewerbsbedingungen rechtsverbindlich an. Durch die Unterschrift wird ferner bestätigt, dass die eingesandte Arbeit ohne fremde Hilfe und nach eigenen Ideen angefertigt wurde. Außerdem erkennt der/die Teilnehmer/in bzw. die Erziehungsberechtigten die Entscheidung der Juroren an.

Preise:

Wettbewerbssummen inkl. 16% MwSt.: 500€

1. Preis            200€

2. Preis            100 €

3. Preis            50 €

Anerkennungen: insgesamt Sachpreise im Wert von 150€.

 

Termine:

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: ab 05.04.2002,

Rückfragen an den Auslober: bis zum 15.05.2002

Abgabe der Arbeiten: 15.09.2002,

Preisverleihung: 15.10.2002,

Ausstellung der Arbeiten im Kracke Haus: 15.10.-15.11.2002

 

Jury:

Dipl. Ing. (TU) Architekt Ingo Da Pieve, idp architekten; Dipl. Ing. Harald L. Tienken, TITEC EDV Service; Torben Meyer, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmel & Partner GbR; Gisela Klefer, Bezirksregierung Lüneburg; Hans-Günther Rebien, Samtgemeindedirektor Beverstedt

 

Ansprechpartner:

idp architekten

Hindenburgstrasse 24

27616 Beverstedt

Internet: http://www.idp-online.de/pages/wettbewerb.htm

e-mail: info@idp-online.de

Auskunft erteilt: Herr Da Pieve (Telefon 04747-931620 Telefax 931619)

 

Begleitung:

Bund Deutscher Architekten BDA, Bezirksregierung Lüneburg

 

 

 

1. Hintergrund

Die Expansion der Siedlungen, insbesondere der Städte, hat die Lebensverhältnisse der Menschen tiefgreifend verändert. Qualitätsgewinne und Erleichterungen durch technische Fortschritte auf der einen Seite gehen einher mit Problemen in der Folge wachsender Umweltbelastungen und zunehmender Bevölkerungsdichte. Mehr als die Hälfte der Menschheit wohnt, lebt, arbeitet in Städten. Städte sind Drehscheibe des technologischen und sozialen Wandels, Zentren des Konsums, aber auch der Armut. In den Städten entwickeln sich neue Kultur-, Kunst- und Lebensstile; Stadt als Umweltraum wird zur prägenden Erfahrung für die Mehrheit der Menschen - und das in Zeiten, in denen der rasante gesellschaftliche Wandel die Städte selber und in der Folge auch die ländlichen Räume tiefgreifend verändert.
Wie können Städte und Siedlungen lebenswert gestaltet werden? Wie sehen verantwortungsvolle und intelligente städtebauliche Konzepte aus? An welchen Leitbildern und Grundsätzen soll sich die Weiterentwicklung der Städte und Siedlungen orientieren? Was bedeutet zu Beginn des 21. Jahrhunderts menschenwürdiges Wohnen? Wie können Konfliktfälle zwischen verschiedenen Nutzungsinteressen bzw. zwischen Ansprüchen auf uneingeschränkte persönliche Gestaltungsfreiräume auf der einen und Gemeinwohlorientierung und Zukunftssicherung auf der anderen Seite gelöst werden?
Diese und ähnliche Fragen der Siedlungsentwicklung und Wohnraumgestaltung gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen - wobei sich die Aufgabenschwerpunkte und Gewichtungen in den industriellen Ballungszentren deutlich unterscheiden von denen in den Ländern der Dritten Welt.
Mit der AGENDA 21, dem Schlussdokument der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro haben sich fast 180 Staaten der Erde auf ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert verständigt, in dessen Mittelpunkt das Leitziel "sustainable development" ("nachhaltige Entwicklung") steht. Seither bestimmt das Wort "sustainability" nicht nur die umwelt- und entwicklungspolitische Diskussion. Die deutschen Übersetzungen reichen von "Nachhaltigkeit" bis zu "Dauerhaftigkeit" der Entwicklung.
Mit der AGENDA 21 formuliert die Völkergemeinschaft eine Zukunftsvision, die zugleich ein Umsetzungsprogramm ist: Soziale Gerechtigkeit, umweltverträgliches Wirtschaften, demokratische Mitsprache und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie internationale Zusammenarbeit stehen im Mittelpunkt.
Ausgehend von dem im Brundtland-Bericht hervorgehobenen Handlungsprinzip

"Sustainable development meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs"

lässt sich der Anspruch ableiten, die Bedürfnisse einer wachsenden Zahl von Menschen heute und in Zukunft befriedigen zu können und gleichzeitig eine auf Dauer für alle unter menschenwürdigen, sicheren Verhältnissen bewohnbare Erde zu erhalten. Darin sind vielfältige ökonomische, ökologische, demographische, soziale und kulturelle Problemdimensionen enthalten, die ein globales, regionales, lokales und zugleich in die Zukunft gerichtetes Handeln erfordern.
Im Kapitel 7 der AGENDA 21 ("Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung") geht es u.a. um die Schaffung angemessener Unterkünfte für alle Menschen, um die Verbesserung des Siedlungswesens durch neue innovative Planungsstrategien, ein verbessertes städtisches Management, das sich u.a. um die Beseitigung von Armut und die Schaffung von Arbeitsplätzen bemüht, um die Förderung nachhaltiger Flächennutzungsplanung und Flächenbewirtschaftung, die Bereitstellung von Umweltschutzinfrastrukturen, die Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden sowie um die Förderung umweltverträglichen Bauens.
In der Folge der Rio-Konferenz von 1992 wurde auf den Weltkonferenzen der Vereinten Nationen HABITAT II in Istanbul (1996) und URBAN 21 in Berlin (2000) Fragen der Zukunft der Städte thematisiert.

 

 

 

 

2. Leitbilder

Leitbilder des Wettbewerbs sind u.a.:
1. Flächenverbrauch reduzieren, kurze Wege schaffen!
Durch Nachverdichtung vorhandener Siedlungsstrukturen und die Wiedernutzung von Brachen oder Konversionsflächen, durch die Mischung von unterschiedlichen Nutzungen und eine verträgliche Dichte wird diesem Handlungsfeld am ehesten entsprochen.
2. Landschaft erhalten, pflegen und entwickeln; Freiräume schaffen!
Hierzu gehört der schonende Umgang mit erhaltenswerten Naturpotenzialen innerhalb des Siedlungsbereiches, wie auch die Berücksichtigung von Neupflanzungen und Grün- und Erholungsflächen in der Planung.
3. Energie sparen; Klima schützen!
Die Durchgrünung der Siedlung hat wesentlichen Einfluss auf das Stadtklima. Darüber hinaus sind Kaltluftschneisen, Frischluftzonen, die Hanglagen, Himmels- und Hauptwindrichtung zu berücksichtigen. Der Gesamtenergieverbrauch kann durch die Nutzung von regenerativen Energien, die Energieversorgung der Siedlungen durch Blockheizkraftwerke bzw. Nah- und Fernwärmenetze und hohe Wärmedämmeigenschaften der Gebäude deutlich vermindert werden.
4. Verkehrswege und Verkehrsaufwand reduzieren; Lärmbelastungen
vermeiden!
Diesem Handlungsziel wird am ehesten entsprochen, wenn durch die Siedlungsplanung Anreize geschaffen werden, auf die Benutzung des Autos weitgehend zu verzichten, in dem die Siedlung an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angeschlossen ist und attraktive Flächen für Fußgänger und Radfahrer vorhanden sind.
5. Wasser sparen, sinnvoll verwenden!
Die gezielte gestalterische Einbindung des Elementes Wasser in die Siedlungsplanung bereichert die sinnliche Wahrnehmung des Menschen und trägt damit wesentlich zu seinem Wohlbefinden in der Stadt bei. Die Versickerung des Niederschlagswassers dezentral auf einzelnen Grundstücken oder zentral auf Gemeinschaftsflächen ist ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig. Gemeindliche Satzungen oder die Festsetzungen in den Bebauungsplänen schaffen hierfür die rechtlichen Voraussetzungen. Regenwasser kann außerdem nach einer Zwischenspeicherung für die Toilettenspülung, Waschmaschine und die Gartenbewässerung verwendet werden.
6. Abfall vermeiden, verwerten, entsorgen!
Anzustreben sind u.a. gemeindliche Abfallkonzepte, die von den Benutzerinnen und Benutzern akzeptiert und mitgetragen werden und zum getrennten Sammeln der Wertstoffe anregen.
7. Boden gesund erhalten!
Der Schutz des Bodens erfolgt vorrangig durch sparsame und schonende Nutzung. Die Kommunen können durch eigene Bodenschutzprogramme und durch Entsiegelungskonzepte wesentlich zum Bodenschutz in der Siedlungsplanung beitragen.
8. Luftqualität verbessern!
Frischer Wind ist in der Stadt gefragt. Qualitätsverbessernde Maßnahmen bei der Siedlungsplanung sind die Verwendung von Fernwärme, die Planung von Blockheizkraftwerken, die Anlage von Grünflächen, begrünten Dächern und Wänden, die Berücksichtigung von Frischluftbahnen in der Stadt und die Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs.
9. Wirtschaftskraft stärken; lokale Besonderheiten hervorheben!
Alle angestrebten nachhaltigen, umweltgerechten, dauerhaften und zukunftsfähigen Maßnahmen in der Stadtplanung können nicht greifen, wenn ihre Umsetzung wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Wünschenswert sind neue Kooperationsformen zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung gemeinsam mit der Umweltverwaltung und Gewerbetreibenden, Investoren sowie Ansiedlungswilligen. Ökologische Stadtqualität kann Standortfaktor für Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sein, vorwiegend wenn der Erhalt von kulturellen und regionalen Besonderheiten beachtet wird.
10. Soziale Belange berücksichtigen; Betroffene einbeziehen!
Nachhaltige Siedlungsplanung soll bezahlbaren und nutzungsgerechten Wohnraum sichern. Eine soziale Mischung im Wohnquartier bzw. ein generationsübergreifendes Wohnen ist anzustreben; die Interessen der Frauen sind gezielt zu berücksichtigen. Die Betroffenen sind während der Planung über die beabsichtigten Ziele und Inhalte zu informieren sowie durch Dialogprozesse einzubeziehen.

Auszug aus der Publikation "Nachhaltigkeit im Städtebau Sustainable Urban Development", hrsg. vom Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, Hannover 2000.

 

3. Kracke Haus

 

Im Frühjahr 2000 wurde in Beverstedt das Dienstleistungszentrum „Kracke-Haus“ eröffnet. Fünf Unternehmen unterhalten hier Büros. Das Kracke-Haus ist für die Beverstedter ein „Kultobjekt“.

 

 

Der Chirurg Johann Wilhelm Kracke und seine Ehefrau Agnes Dorothea, geb. von Goeben kamen 1790 nach Beverstedt. Sie war eine Schwester des Majors von Goeben, der damals das Rittergut Osterndorf im Besitz hatte. Er erbaute 1817 für sich und seinen Sohn Ludwig Wilhelm Kracke ein Bauernhaus an der Friedhofstrasse. Ludwig Wilhelm Kracke verkaufte dieses 1855 und baute im selben Jahre das „Kracke Haus“ in der Hindenburgstrasse. 1876 starb Ludwig Wilhelm Kracke im Alter von 80 Jahren. Wilhelm Kracke war in der Landwirtschaft tätig. Die Fuhrwerkerei war schwer und durch einen Unfall zog er sich eine unheilbare Krankheit zu. Im Jahre 1891 starb er im Alter von 54 Jahren. Der älteste Sohn war 20 Jahre, die jüngste Tochter 2 Jahre. Seine Ehefrau war nicht in der Lage die Landwirtschaft fortzusetzen. Der größte Teil der Ländereien wurde verpachtet, zum Teil auch verkauft.

 

Am 1. September 1895 feierte man in Beverstedt die 25. Wiederkehr des Tages von Sedan, an dem der König von Preußen im Kriege 1870-1871 den Kaiser Napoleon III bei Sedan gefangengenommen hatte. Mit einem großen Fackelzug wurde dieser Tag gefeiert. Kinder Hatten nicht verbrannte Fackeln gefunden und mit diesen gespielt. Am 3. September nachmittags um 15.00 Uhr stand das große Bauernhaus der Familie Wilhelm Kracke in Flammen. Aus dem Inventar wurde nur wenig gerettet – u.a. eine aus London stammende Standuhr aus dem Jahr 1756.

Das heutige Gebäude wurde im Jahr 1897 neu errichtet und diente der landwirtschaftlichen Nutzung. In den 1990er Jahren war das Gebäude trotz seines mittlerweile wirksam gewordenen Denkmalschutzes wegen starker Verwahrlosung vom Abriss bedroht, bis sich ein Wachholzer des Gebäudes durch Kauf und Sanierung angenommen hat.

Heute beherrscht es wieder wie früher den Ortsausgang an der Landesstrasse 134 in Richtung Stubben.

 

 

4. Historische Beispiele

 

Anhand von historischen Beispielen innerhalb der Samtgemeinde Beverstedt soll aufgezeigt werden, welche Art von Gebäude im Sinne des Leitbildes und der Wettbewerbsaufgabe bearbeitet  werden könnte. Diese Auswahl stellt ausdrücklich keine verbindliche Vorgabe dar, sondern soll ein Anhaltspunkt im Zusammenhang der Wettbewerbsaufgabe sein. Selbstverständlich können die Vorschläge jedoch in einer Arbeit untersucht und behandelt werden:

 

Heimathaus, Lunestedt

 

Wassermühle, Deelbrügge

 

Heimathaus, Wachholz